0% MwSt. ab 01.01.2023
Auf Solaranlagen und Montagematerial
"Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält u.a. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen. Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche, bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1. Januar 2023 bei der Lieferung und Installation solcher Anlagen."
Quelle: Bundesfinanzministerium
Das bedeutet:
Ab dem 01.01.2023 entfällt beim Kauf einer Solaranlage, sowie bei allen nötigen Komponenten für den Betrieb und die Speicherung des generierten Stroms die Mehrwertsteuer von 19 %.
Achtung:
Dies gilt nur wenn
- Sie der Betreiber der der gekauften Solaranlage sind,
- Die Photovoltaikanlage in der Nähe oder auf einem Wohngebäude bzw. auf
- öffentlichen Gebäuden, die dem Allgemeinwohl dienen, betrieben wird,
- Sie treten nicht als gewerblicher Händler auf